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   VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426   

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VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße

  • rewis.io

    Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst nach endgültiger technischer Fertigstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 2013 (6 B 12.704 - juris Rn. 22) entschieden hat, ist die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen - ohne Rücksicht auf das Entstehen der Beitragsschuld und unbeschadet der Verjährungsregelungen - ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage durch die endgültige technische Fertigstellung der Erschließungsanlage mehr als 30 Jahre vergangen sind.

    Abgesehen davon lässt sich die Frage, soweit sie überhaupt einer verallgemeinernden Beantwortung zugänglich ist, auf der Grundlage der Rechtsprechung ohne weiteres verneinen, weil es nicht auf den Zustand der "Betriebsfertigkeit", sondern den der "endgültigen technischen Fertigstellung" der Erschließungsanlage ankommt (BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Diese Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Februar 2017 - 6 BV 15.10 00 - BayVBl. 2017, 522 Rn. 30 f. und Beschluss vom 30. März 2016 - 6 ZB 15.24 26 - BayVBl. 2016, 558 Rn. 9; Driehaus, KStZ 2014, 181 ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 42, 55).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Ausreichend für den Eintritt der Vorteilslage ist danach nicht, ob die Straße schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9).

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BVerwG, Beschluss vom 6.9.2018, a. a. O., juris Rn. 55; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl. 2017, 522 = juris Rn. 30 f. und Beschluss vom 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - BayVBl. 2016, 558 = juris Rn. 9; Driehaus/Raden, a. a. O., § 11 Rn. 42, 55).

    Hinzu kommt, dass es nicht darauf ankommt, ob die Anlage "gebrauchsfertig" oder "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9), sondern ob sie insgesamt endgültig technisch fertiggestellt ist.

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

    Dementsprechend tritt die Vorteilslage bei einer A. Straße (früher § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB; nunmehr Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie der Senat wiederholt entschieden hat, (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

    Die Vorteilslage tritt bei einer A1.straße, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dann (und erst dann) ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    bb Spiegelstrich 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 KAG geregelte Ausschlussfrist für die Beitragsfestsetzung von 30 Jahren war bei Bescheidserlass bei weitem noch nicht abgelaufen, weil die Vorteilslage erst im Jahr 2006 mit der endgültigen technischen Fertigstellung eingetreten war (vgl. BVerfG, B. v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris; BayVGH, B. v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Dementsprechend tritt die Vorteilslage bei einer Anbau Straße (früher § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB; nunmehr Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie der Senat wiederholt entschieden hat, (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, tritt die Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst ein, wenn die Erschließungsanlage endgültig technisch - d. h. entsprechend den satzungsrechtlichen Herstellungsmerkmalen und programmgemäß - fertiggestellt ist (vgl. BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B. v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog.

    Dass die Anlage bereits vorher benutzbar war, ist unerheblich (BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - BayVBl 2016, 558).
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01084

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf

    Nicht ausreichend ist, dass die Straße zuvor schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01110

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Nicht ausreichend ist, dass die Straße zuvor schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 21/00676

    Endgültiger Beitragsbescheid, Erschließungseinheit bei mehreren funktional

  • VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01083

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag: Zur Frage der erstmaligen

  • VG Regensburg, 30.09.2020 - RN 11 S 20.1755

    Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei ehemaliger

  • VG Ansbach, 11.02.2019 - AN 3 S 19.00127

    Erfolgloses Eilverfahren gegen Erschließungsbeitragsbescheid

  • VG Bayreuth, 09.05.2018 - B 4 K 16.237

    Streit um Straßenausbaubeitrag

  • VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213

    Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VG Ansbach, 14.02.2019 - AN 3 S 19.00127

    Streit um Erschließungsbeitragsbescheid

  • VG Bayreuth, 14.03.2020 - B 4 K 17.155

    Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungsbescheide über die Festsetzung eines

  • VG Regensburg, 10.06.2020 - RO 11 K 20.899

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Beitragserhebung, Widmung, Anbau,

  • VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.150

    Abgrenzung von Straßenausbaubeitrag und Erschließungsbeitrag

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