Rechtsprechung
VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße
- rewis.io
Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst nach endgültiger technischer Fertigstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 3 K 14.1655
- VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704
Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 2013 (6 B 12.704 - juris Rn. 22) entschieden hat, ist die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen - ohne Rücksicht auf das Entstehen der Beitragsschuld und unbeschadet der Verjährungsregelungen - ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage durch die endgültige technische Fertigstellung der Erschließungsanlage mehr als 30 Jahre vergangen sind.Abgesehen davon lässt sich die Frage, soweit sie überhaupt einer verallgemeinernden Beantwortung zugänglich ist, auf der Grundlage der Rechtsprechung ohne weiteres verneinen, weil es nicht auf den Zustand der "Betriebsfertigkeit", sondern den der "endgültigen technischen Fertigstellung" der Erschließungsanlage ankommt (BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 22).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
Diese Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig
Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. VGH München…, Urteil vom 24. Februar 2017 - 6 BV 15.10 00 - BayVBl. 2017, 522 Rn. 30 f. und Beschluss vom 30. März 2016 - 6 ZB 15.24 26 - BayVBl. 2016, 558 Rn. 9; Driehaus, KStZ 2014, 181 ;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 42, 55). - OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
Ausreichend für den Eintritt der Vorteilslage ist danach nicht, ob die Straße schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9).Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BVerwG…, Beschluss vom 6.9.2018, a. a. O., juris Rn. 55; vgl. auch BayVGH…, Urteil vom 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl. 2017, 522 = juris Rn. 30 f. und Beschluss vom 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - BayVBl. 2016, 558 = juris Rn. 9;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 11 Rn. 42, 55).
Hinzu kommt, dass es nicht darauf ankommt, ob die Anlage "gebrauchsfertig" oder "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9), sondern ob sie insgesamt endgültig technisch fertiggestellt ist.
- VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000
Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei …
Dementsprechend tritt die Vorteilslage bei einer A. Straße (früher § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB; nunmehr Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie der Senat wiederholt entschieden hat, (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (…vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445
Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag
Die Vorteilslage tritt bei einer A1.straße, wie der Senat wiederholt entschieden hat, dann (und erst dann) ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (…vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856
Erhebung von Straßenausbaubeitrag
bb Spiegelstrich 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 KAG geregelte Ausschlussfrist für die Beitragsfestsetzung von 30 Jahren war bei Bescheidserlass bei weitem noch nicht abgelaufen, weil die Vorteilslage erst im Jahr 2006 mit der endgültigen technischen Fertigstellung eingetreten war (vgl. BVerfG, B. v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris; BayVGH, B. v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris). - VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546
Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Dementsprechend tritt die Vorteilslage bei einer Anbau Straße (früher § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB; nunmehr Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie der Senat wiederholt entschieden hat, (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (…vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786
Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, tritt die Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht erst ein, wenn die Erschließungsanlage endgültig technisch - d. h. entsprechend den satzungsrechtlichen Herstellungsmerkmalen und programmgemäß - fertiggestellt ist (…vgl. BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B. v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9). - VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416
Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog. …
Dass die Anlage bereits vorher benutzbar war, ist unerheblich (BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - BayVBl 2016, 558). - VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01084
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu Vorausleistungen auf …
Nicht ausreichend ist, dass die Straße zuvor schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9). - VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01110
Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Nicht ausreichend ist, dass die Straße zuvor schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9). - VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 21/00676
Endgültiger Beitragsbescheid, Erschließungseinheit bei mehreren funktional …
- VG Ansbach, 20.09.2021 - AN 3 K 20.01083
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag: Zur Frage der erstmaligen …
- VG Regensburg, 30.09.2020 - RN 11 S 20.1755
Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei ehemaliger …
- VG Ansbach, 11.02.2019 - AN 3 S 19.00127
Erfolgloses Eilverfahren gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- VG Bayreuth, 09.05.2018 - B 4 K 16.237
Streit um Straßenausbaubeitrag
- VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213
Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
- VG Ansbach, 14.02.2019 - AN 3 S 19.00127
Streit um Erschließungsbeitragsbescheid
- VG Bayreuth, 14.03.2020 - B 4 K 17.155
Rechtmäßigkeit der Vorauszahlungsbescheide über die Festsetzung eines …
- VG Regensburg, 10.06.2020 - RO 11 K 20.899
Widerspruchsbescheid, Bescheid, Beitragserhebung, Widmung, Anbau, …
- VG Bayreuth, 14.03.2019 - B 4 K 17.150
Abgrenzung von Straßenausbaubeitrag und Erschließungsbeitrag